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Photovoltaik-Solarzellendruck

Photovoltaik-Solarzellendruck

Metallisieren von Vorder- und Rückseitenwafern. Ob im Einzel- oder Doppeldruckverfahren BERBERTEC-Siebe kommen zum Einsatz, wenn es um extrem präzise Kanten und Linienbreiten geht. Aktuell werden Linienbreiten (Finger) von 30 µm realisiert. Um die hohen Stückzahlen der Solarzellenhersteller bewältigen zu können, ist es äußert wichtig, Siebe mit einer sehr hohen Reproduzierbarkeit herzustellen. Dabei ist es unerlässlich Fertigungsroboter einzusetzen, um die geforderten Spezifikationen einhalten zu können. Photovoltaik-Solarzellendruck Mikroelektronik Dickschicht-Hybrid-Technik RFID-Technologie Automotive-Elektronik Kleber und Dichtungsdruck Batterie- und Brennstoffzellen Forschung und Entwicklung
Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen

Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen

Was ist Photovoltaik? – Photovoltaik ist die Erzeugung von Strom durch Sonnenstrahlung! Im Laufe ihrer Lebensdauer erzeugen Solarzellen ein Vielfaches der für ihre Herstellung erforderlichen Energie. Im Vergleich zu Biomasse oder gar fossilen Brennstoffen, findet so eine Minderung des CO2-Haushaltes statt. Photovoltaik bietet eine saubere, geräusch- und bewegungslose Möglichkeit der Stromerzeugung. Da es sich bei den Komponenten der Module in erster Linie um Silizium, Glas und Aluminium handelt, können diese recycelt werden. Erste Unternehmen haben sich hierauf bereits spezialisiert. Die Unterkonstruktion aus Aluminium und Edelstahl kann ebenfalls dem Recycling zugeführt werden. Die Leistung einer Anlage wird in Kilowattpeak (kWp) angegeben. Dieser Wert wird unter international festgelegten Standard-Test-Bedingungen, bei einer Strahlungsleistung von 1.000 W/m², einer spektralen Dichte von 1,5 AM und einer Zelltemperatur von 25°C, gemessen. Aufgrund des Gesetzes zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), können Photovoltaik-Anlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden. Ziel ist es dabei, den erzeugten Strom ins Netz des regionalen Energieversorgers (EVU) einzuspeisen. Mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage schonen Sie die Umwelt, erwirtschaften Gewinne und übernehmen Verantwortung für eine saubere und friedliche Zukunft! Solarthermie macht Sonnenwärme für jedes Haus nutzbar Mit einer Solarthermieanlage kann die Sonne mit jedem Haus effektiv zur Wärmegewinnung genutzt werden. Dadurch senken Sie dauerhaft Ihre Heizkosten und steigern gleichzeitig den Wert und die Attraktivität einer Immobilie. Nutzen Sie dabei die Förderprogramme von Bund und Ländern. Mit einer Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung gewinnen Sie bis zu 70 % der hierfür benötigten Energie. Bei zusätzlicher Heizungsunterstützung sind es bis zu 30 % und mehr der gesamten Heizenergie. Das bedeutet für Sie ein großes Stück Unabhängigkeit von Öl und Gas. Und in gleichem Maße sinken die klimaschädigenden CO2-Emissionen eines Hauses. Solarthermie ist ideal für Neubau und Sanierung Für jedes Haus gibt es Solarthermielösungen. Sie können Ihre Solaranlage beim Neubau einplanen, im Rahmen einer Haus- oder Heizungssanierung realisieren oder jederzeit an einer bestehenden Heizungsanlage nachrüsten.
Photovoltaik-Lamelle PV-Core

Photovoltaik-Lamelle PV-Core

Die neue Photovoltaik-Lamelle PV-Core von Colt schafft in idealer Form die Symbiose aus energetischem Nutzen, ästhetischem Anspruch und Kosteneffizienz. Damit geling es Colt International einmal mehr, seinen Beitrag zur Veränderung des Klimawandels zu leisten. Es wird in der Zukunft verstärkt darauf ankommen, Gebäude energetisch zu verbessern. Dies gilt insbesondere für große industrielle Gebäude, die mit den Flächen an ihren Gebäudehüllen enormes Potential zur Gewinnung von Energie darstellen. Colt hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte im Bereich Photovoltaik und vorgehängte Fassaden, dieses Potential zu heben. Die Grundidee bei der Entwicklung dieser Photovoltaik-Lamelle ist es, Kosteneffizienz und Skalierbarkeit in einer PV-Lamelle zu verbinden. Dazu wurde bewusst eine Kombination aus einem bereits bewährten Antriebs- und Befestigungsmechanismus und einem bis dato für diese Zwecke nicht genutzten Trägermaterial gewählt. Das eingesetzte Trägermaterial ist auf der einen Seite leicht, auf der anderen Seite weist es eine hohe Stabilität auf. Dabei erfüllt das Material die Brandschutzklasse B-s 2, d0 gem. EN 13501-1 und besitzt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-10.4-890). Die Photovoltaik-Lamelle PV-Core ist verwendbar vor fast jedem Gebäude, sowohl im Neubau als auch bei Bestandsgebäuden, bei geringem Kostenaufwand. Die Colt Photovoltaik-Lamelle PV-Core kann sonnenstandnachgeführt verbaut werden und sorgt so für eine noch bessere Nutzung der Sonnenenergie. Das Design ist bewusst kompakt angelegt. Um eine problemlose Verdrehung der Lamelle zu gewährleisten, wird die Verkabelung des PV-Moduls durch einen Bolzen in den Rahmen geführt. Positiver Nebeneffekt: die Ästhetik der Lamelle wird nicht durch eine außenliegende Kabelführung beeinflusst. Die PV-Core-Lamelle erfüllt dabei mehrere Funktionen. Sie bietet im Sommer einen Sonnen- und Blendschutz, je nach Einsatzort, und sorgt im Winter dafür, dass eine geringere Auskühlung des Gebäudes über die Hülle erfolgt. So trägt PV-Core zum einen aktiv durch die Photovoltaik zur Energiegewinnung bei. Zum anderen spart PV-Core Energie durch die Reduzierung der thermischen Strahlung auf Gebäude im Sommer und die Verringerung der Auskühlung im Winter.
Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ „Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“ Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird! Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“ Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.
PHOTOVOLTAIK IN VERBINDUNG MIT EINER WÄRMEPUMPE

PHOTOVOLTAIK IN VERBINDUNG MIT EINER WÄRMEPUMPE

PHOTOVOLTAIK IN VERBINDUNG MIT EINER WÄRMEPUMPE Die Wärmepumpe ist die effizienteste Art der elektrischen Wärmeerzeugung. Unter Nutzung kostenloser Umweltwärme gewinnt sie aus einer Kilowattstunde Strom bis zu vier Kilowattstunden Wärme. Dabei macht es in vielerlei Hinsicht Sinn, für den Betrieb der Wärmepumpe den Solarstrom vom eigenen Dach zu nutzen. Die Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe steigert den Eigenverbrauch der Solaranlage deutlich und erhöht somit deren Wirtschaftlichkeit. Das ermöglicht Ihnen nach Amortisation der Anschaffungskosten eine günstige und umweltfreundliche Wärmeversorgung.
Größen und Aufstellarten von Flüssiggas-Tanks.

Größen und Aufstellarten von Flüssiggas-Tanks.

Wir von der Badischen Rheingas beraten Sie gern zur Auswahl der richtigen Flüssiggastank-Größe und des Standort, persönlich und umfassend.